Im Untergeschoss findest Du auch die barrierefreien Toiletten und den Wickelraum.
In unserer Tiefgarage stehen 400 Parkplätze auf 3 Ebenen für Dich zur Verfügung. Ebene -2 und -3 für Kunden. Vergiss nicht die Parkscheibe einzulegen. Danach stehen 120 Minuten Shopping–Vergnügen nichts mehr im Wege…
Mit der Bahn vom Basel Badischen Bahnhof eine Station bis nach Weil am Rhein Hauptbahnhof fahren. Wenn Du rechts aus dem Fenster der Bahn schauen, dann siehst Du die Insel schon kurz vor der Haltestelle.
Mit der Buslinie 55 vom Claraplatz zur Haltestelle (Weil am Rhein) Rathaus, wenn Du dort aussteigst, stehst Du quasi direkt vor der Insel. Du kannst auch mit der TRAM 8 fahren.
Haltestelle: Weil am Rhein Bahnhof.
Einkauf Insel in Weil am Rhein
Hauptstraße 333-339
79576 Weil am Rhein
Tel.: +49 (0)177 4060007
info@einkaufinsel-weil.de
Die Einkaufsinsel ist Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr (REWE 22:00 Uhr) für Euch geöffnet. Jedoch sind wir an diesen Tagen leider geschlossen:
Neujahr - 01.01.2024
Heilige Drei Könige - 06.01.2024
Karfreitag - 29.03.2024
Ostermontag - 01.04.2024
Tag der Arbeit - 01.05.2024
Christi Himmelfahrt - 09.05.2024
Pfingstmontag- -20.05.2024
Fronleichnam - 30.05.2024
Tag der Deutschen Einheit - 03.10.2024
Allerheiligen - 01.11.2024
1. Weihnachtstag - 25.12.2024
2. Weihnachtstag - 26.12.2024
Hausordnung
Ein friedliches Zusammenleben der Mieter und Besucher ist nur möglich, wenn jeder sich von dem Gedanken der Gemeinschaft leiten lässt. Die Hausordnung ist daher von allen Mietern und Besuchern gewissenhafteinzuhalten. Die Regeln der Hausordnung sind für Mieter von gewerblichen Räumen verbindlich, soweit nicht die übrigen Vereinbarungen des Mietvertrages oder gesetzliche bzw. behördliche Bestimmungen weitergehende Verpflichtungen beinhalten.
Besucher,Kunden und Gäste
Besucher, Kunden und Gäste haben grundsätzlich die Hausordnung zu befolgen und sind verpflichtet, zu jeder Zeit Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Die Besucher des Objektes dürfen unter keinen Umständen Belästigungen (Lärm, Geruch, übertriebenes oder gewalttätiges Verhalten usw.) verursachen, die eventuell andere Benutzer oder den Betrieb stören. In den öffentlich zugänglichen Bereichen gelten für alle Personen:
Den Anweisungen des Eigentümers, bzw. seiner Beauftragten, ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Eigentümer und Beauftragte besitzen das Hausrecht und sind berechtigt sowie verpflichtet, die
Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen. Nichtbefolgung kann zum Hausverbot führen.